MUTTERSCHAFTSVORSORGE

Schwangere Frauen haben einen Anspruch auf eine Mutterschaftsvorsorge. Diese ist gesetzlich geregelt und wird von Ihrer Krankenkasse bezahlt. In der Mutterschaftsvorsorge ist es geregelt,auf welche Leistungen ein Anspruch besteht.

Darin enthalten sind:

  • Untersuchung und Beratung während der Schwangerschaft
  • Frühzeitige Erkennung und Überwachung durch Ultraschalldiagnostik.

Bei einer normal verlaufenden Schwangerschaft sind dies 3 Basisultraschalluntersuchungen

  1. Ultraschalluntersuchung 9.– 12. Schwangerschaftswoche
  2. Ultraschalluntersuchung 19.-22. Schwangerschaftswoche
  3. Ultraschalluntersuchung 29.-32. Schwangerschaftswoche

Schwangerschaft & Mutterschaft: Vorsorge

Schwangerschaft & Mutterschaft: Vorsorge

Bitte informieren Sie sich über unsere weiteren Vorsorgeangebote:Auf Wunsch kann zusätzlich die zweite Basisuntersuchung in der 19.-22. Schwangerschaftswoche auf ein erweitertes Organscreening ausgedehnt werden, ohne dass Ihnen Kosten entstehen.

 

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