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GEBÄRMUTTERENTFERNUNGEN (HYSTEREKTOMIEN)

Als Hysterektomie bezeichnet man die operative Entfernung der Gebärmutter. Werden zusätzlich die Eierstöcke entfernt, wird der Eingriff als Hysterektomie oder Uterusextirpation mit Adnexen, genauer mit ein- oder beidseitiger Adnexektomie bezeichnet.

Der Begriff der Totalexstirpation grenzt dabei die vollständige Entfernung der Gebärmutter (totale Uterusexstirpation), meist über die Scheide, gegen die subtotale oder auch suprazervikale Uterusexstirpation - häufig über eine Bauchspiegelung oder Bauchschnitt -ab, bei welcher der Gebärmutterhals (Zervix) erhalten bleibt.

In der Gynäkologie ist die Gebärmutterentfernung ein häufiger Eingriff, der überwiegend bei gutartigen Erkrankungen durchgeführt wird (zum Beispiel Myomen).

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